Geistiges und kreatives Eigentum wird durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht greift mit der Schöpfung eines Werkes. Es sichert der Eigentümerin und dem Eigentümer die Rechte, zu entscheiden, wann, wie, wo und in welchem Umfang das eigene Werk genutzt werden darf.
„Das Urheberrecht ist die wirtschaftliche Existenzgrundlage für Autoren und Verlage und ein Grundpfeiler für die kulturelle Vielfalt unserer Gesellschaft.“ Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Das Urheberrecht sorgt dafür, dass Kreative, Künstlerinnen und Künstler sowie Autorinnen und Autoren für ihre Werke vergütet werden.
Eine Einrichtung wie das Patentamt für die Anmeldung von Urheberschaften gibt es beim Urheberrecht nicht. Generell beträgt die Regelschutzfrist jedoch 70 Jahre nach dem Tod der Autorin oder des Autors. Das heißt, ein Werk ist nach dem Tod der Schöpferin bzw. des Schöpfers weitere 70 Jahre gesetzlich geschützt.
Urheberinnen und Urheber eines Werkes können anderen Nutzungsrechte übertragen. In der Regel bedeutet das, dass für die Weiterverbreitung, Veröffentlichung oder Nutzung eines bestimmten Werkes von den Rechteinhabenden die Nutzungsrechte eingeholt werden müssen. Oftmals geht dies mit einer Vergütung einher.
Der europäische Gesetzrahmen zum Urheberrecht gilt auch bei Bildern, die mit künstlicher Intelligenz erstellt, also generiert, werden.
Zuallererst: Sowohl das Trainieren der KI-Anwendung als auch
die Nutzung der neugenerierten Werke sind urheberrechtlich relevant. Rechteinhaberinnen und -inhaber von Bildern können erklären, dass ihre Werke nicht in künstliche Intelligenzen
eingespeist werden dürfen. Das nennt man „Opt-out“.
Bei KI-generierten Bildern ist entscheidend, ob die „alten“
Werke noch erkennbar sind und ob die Rechteinhaberinnen und
-inhaber der
ursprünglichen Werke mit einer Änderung oder Vervielfältigung ihrer Werke
einverstanden sind. Sind die ursprünglichen Werke nicht mehr erkennbar im neuen Bild, können diese dennoch problemfrei eingesetzt werden.
Aber nicht alle KI-generierten Bilder genießen den Schutz des Urheberrechts. Geschützte Werke können nur solche sein, die der "persönlichen geistigen Schöpfung" eines Menschen entsprechen. Bilder, die also rein von einer KI generiert werden, stehen unter keinem Urheberrechtsschutz und können somit frei verwendet werden.
In der Praxis ist es aber schwierig nachzuvollziehen, mit welchem Material die Bildgenerierungs-Programme ursprünglich trainiert wurden. Anbieterinnen und Anbieter dieser Programme müssten ihr "Trainingsmaterial" also transparent machen, um eine konkrete Einschätzung zu ermöglichen.
Wer sich also nicht sicher ist, sollte mit KI-generierten Bildern eher vorsichtig umgehen oder diese ganz vermeiden. Urheberrechtsverletzungen können sehr teuer werden und im Extremfall sogar zu Freiheitsstrafen führen.
Unser Tipp: Verwendet Bilddatenbanken für lizenzfreie Bilder – wie Unsplash, Pexels oder Pixabay. Außerdem empfehlen wir, die Verwendungshinweise Eures KI-Generators zu lesen. Dort sollten alle wichtigen Informationen zur (kommerziellen) Weiterverwendung enthalten sein.
Dieser Inhalt ersetzt keine Rechtsberatung.